Kirchenmusikgesetz beschlossen

Die Landessynode hat am 25. November das neue Kirchenmusikgesetz beschlossen. Mit diesem werden Inhalt und Rahmenbedinguingen für die kirchenmusikalische Arbeit in Haupt-, Neben- und Ehrenamt festgelegt. In der Präambel heißt es:

 

Kirchenmusik ist Verkündigung des Evangeliums. Sie ist Ausdrucksform des Glaubens in Lob, Klage und Dank. Sie trägt zum Aufbau der Gemeinde sowie zur Förderung der theologischen und kulturellen Bildung bei. Sie ist ein wesentliches Element des Lebens der Kirche und ihrer Gemeinden und ist prägend für das kulturelle Gedächtnis.

 

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Hinzukommen wird eine Ordnung für den kirchenmusikalischen Dienst, welche den Tätigkeitbereich von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern regelt.

 

Die Erneuerung des Gesetzeswerkes ist ein weiterer Schrit innerhalb des Reformprozesses Kirchenmusik, der zwischen 2022 und 2026 umgesetzt wird.

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